Forderungspapier: Klimaschutz – für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität (wortgleich zum Initiativantrag von Nina Scheer zum SPD-Bundesparteitag am 9. Mai 2021)

Mit seinem jüngsten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht in Orientierung am Klimaschutzabkommen von Paris das grundgesetzliche Recht auf Klimaschutz festgestellt. Deutschland muss mehr Klimaschutz leisten, um den verfassungsgegebenen Klimaschutzverpflichtungen auch gegenüber den nachfolgenden Generationen gerecht zu werden. Folgerichtig ist die Bundesregierung nun den Vorschlägen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einem Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes für verschärfte Klimaschutzziele gefolgt – mit Wirkung vor und nach 2030. Ohne Intervention des Koalitionspartners hätte bereits das geltende Klimaschutzgesetz nach den Vorschlägen der Bundesumweltministerin verschärfte Klimaschutzziele, auch nach 2030, enthalten.

Aus diesen Gründen fordern wir:

Als SozialdemokratInnen sind wir überzeugt, dass Klimaschutz und Energiewende für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität stehen:

Freiheit, um die Folgewirkungen des Klimawandels einschließlich Kriege um endliche Ressourcen abzuwenden und hiermit Ernährungsgrundlagen und Lebensraum zu sichern,

Gerechtigkeit, um durch den Umstieg auf Erneuerbare Energien und Nachhaltige Landwirtschaft den gerechten und dauerhaften Zugang zu Ressourcen für alle sowie hiermit verbundene zukunftssichere Arbeit zu erreichen und

Solidarität, da wir nachfolgenden Generationen eine Welt hinterlassen wollen, die wir uns auch für uns selbst wünschen.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat jüngst ein grundgesetzliches Recht auf Klimaschutz und hieraus folgenden Freiheitsschutz festgestellt.

Daraus folgt für uns in Ergänzung zu den erweiterten Klimaschutzmaßnahmen, wie sie derzeit auf Bundesebene richtigerweise verfolgt werden, das Ziel,

• den Umstieg auf vorrangig heimische Erneuerbare Energien unter Einbeziehung von Speichern und Energieeffizienz bis spätestens 2040 zu vollenden

• und bereits bis spätestens 2040 Klimaneutralität zu erreichen,

• auch bis 2040 eine klimaneutrale Industrie und hierbei zu stärkende regionale Wertschöpfung zu erreichen,

• durch ein umfassendes Programm der Ausbildung und Arbeit-mit-Zukunft den heute in der Kohlewirtschaft Beschäftigten bis 2030 gleichwertige Arbeit zu vermitteln,

• die heutigen Energiemengen aus der Kohleverstromung durch einen entsprechenden Ausbau Erneuerbarer Energien bis 2030 zu ersetzen und

• hiermit auch eine schon deutlich früher ansetzende Reduktion von Treibhausgas-Emissionen (CO2-Äquivalenzen) zu erreichen, die 2030 bereits mindestens 68 % im Verhältnis zu 1990 betragen soll.

Wir wollen bestehende Beschränkungen der Ausbaumengen für Erneuerbare Energien und unverhältnismäßige Genehmigungshemmnisse sofort beseitigen, um so die sozial-ökologische Energiewende aktiv zu gestalten und zu beschleunigen.

Klimaschutz am verbleibenden CO2-Budget orientieren

Beschlussorgan: SPD-Distrikt Eimsbüttel-Süd (LO Hamburg, Kreis III – Eimsbüttel)
Beschlossen am: 28. März 2021
Antragstitel: Klimaschutz am verbleibenden CO2-Budget orientieren


Antragstext

Änderungsantrag zum „Zukunftsprogramm“: Klimaschutz am verbleibenden CO2-Budget orientieren

AntragsstellerIn: SPD-Distrikt Eimsbüttel-Süd (LO Hamburg, Kreis III – Eimsbüttel)

Der Bundesparteitag möge beschließen:

  1. Im Antrag 2.1. Kapitel 2.1. Zukunftsmission I. Klimaneutrales Deutschland wird in Zeile 3 der Satz „Mit dem Klimaschutzgesetz hat die SPD einen wirkungsvollen Kontrollmechanismus zur Erreichung der Klimaziele durchgesetzt.“ durch folgende Sätze ersetzt:

„Wichtiger ist: Der verbleibende CO2-Gesamtausstoß wird verbindlich begrenzt. So schaffen wir einen wirkungsvollen Kontrollmechanismus zur Erreichung der Klimaziele. Die SPD kann damit die Führungsrolle in der Gestaltung des sozial-ökologischen Wandels übernehmen. Mit dem Klimaschutzgesetz haben wir bereits wichtige Eckpunkte durchgesetzt.“ II.  Im Antrag 2.1. Kapitel 2.1. Zukunftsmission I. Klimaneutrales Deutschland wird in Zeile 50 nach dem Satz „Seit Anfang 2021 gilt im Zuge des nationalen Emissionshandels ein CO2-Preis.“ folgender Satz eingefügt:

„Den nationalen Emissionshandel werden wir am verbleibenden CO2-Gesamtbudget ausrichten.“

 

Begründung:

Unbestritten ist die sozial-ökologische Transformation eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Erfolgreich kann sie nur dann sein, wenn sie sowohl ökologisch wirksam ist als auch sozial verträglich gestaltet wird. Hierfür können wir mit unserem Antrag einen entscheidenden Beitrag leisten:

Zur sozialen Verträglichkeit:

Als Sozialdemokrat*innen die Führungsrolle im Bereich des Klimaschutzes zu beanspruchen – das muss damit einhergehen, den Klimawandel als soziales Problem greifbar zu machen. Und in der Tat: der Klimawandel ist per se zutiefst unsozial! Treibhausgase verursachen große ökologische, aber auch wirtschaftliche Schäden (Ernteausfälle, vermehrte Extremwetter-Ereignisse, die Häuser und Infrastruktur beschädigen usw.). Wenn diese Schäden nicht von den Verursachern bezahlt werden, werden sie auf die Allgemeinheit umgelegt. Das ist ungerecht. (1)

Unabhängig von aktuellen Positionen, welcher CO2-Preis die beste Lenkung oder die sozial verträglichste Wirkung hat, steht fest: Ein CO2-Preis sagt nicht, wie viel CO2 insgesamt ausgestoßen wird. Diejenigen Unternehmen und Individuen, die genügend Geld haben, können weiterhin viel CO2 ausstoßen – zu viel, um Folgeschäden für die Allgemeinheit zu verhindern! Daher ist es sozial geboten, den verbleibenden Gesamtausstoß von CO2 verbindlich zu begrenzen.

Zur ökologischen Wirksamkeit:

Das Problem: Unsere bisherigen Klimaziele führen zu einem 3°C-Szenario (2).  Dies wissen wir durch wissenschaftliche Daten des IPCC Berichts von 2018 (3) und des Sachverständigenrats für Umweltfragen von 2020 (4). Jegliche Klimapolitik wäre jedoch vergebens, wenn sie zu einer 3°C-Erwärmung führt und damit zu unkontrollierbaren, unumkehrbaren Folgeschäden. (5) Zum Glück wissen wir inzwischen genau, was der entscheidende Faktor für die Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2°C ist: Es sind nicht bestimmte Jahreszahlen zur Klimaneutralität, sondern es ist die ausgestoßene CO2-Gesamtmenge (das „CO2-Gesamtbudget“). (6)  Die konkreten Zahlen für Deutschland liegen seit letztem Jahr vor. (7) Eine verbindliche Begrenzung unserer Emissionen auf diese Gesamtmenge ist ökologisch wirksam und somit eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen klimapolitischen Maßnahmen. (8)

Zur internationalen Verantwortung:

Wenn wir unseren eigenen Beitrag für das Paris-Abkommen einhalten, ist dies ein wichtiges Signal für die Weltgemeinschaft. Es erhöht die Chance, dass auch weitere Länder ihren CO2 Ausstoß ausreichend stark reduzieren. Um unserer internationalen Verantwortung gerecht zu werden, müssen wir die Einhaltung unseres Beitrags wirksam sicherstellen. Dies können wir durch ein rechtsverbindliches CO2-Gesamtbudget gewährleisten. (9)

 

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(1) Hentschel, Karl-Martin (2020). Handbuch Klimaschutz. Seite 49.
(2) Sachverständigenrat für Umweltfragen (2020). „Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget“, Seite 39. In: „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“.
(3) IPCC (2018). „Sonderbericht 1,5 °C Erderwärmung.“
(4) Sachverständigenrat für Umweltfragen (2020). „Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget“. In: „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“.
(5) IPCC (2018). „Sonderbericht 1,5 °C Erderwärmung.“
(6) Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat die vom IPCC veröffentliche weltweite CO2-Gesamtmenge pro Kopf heruntergerechnet: Für die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels wären das für Deutschland ab 2020 noch 4,2 Gt CO2. Siehe Sachverständigenrat für Umweltfragen (2020). „Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget“, Seite 52. In: „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“.
(7) Sachverständigenrat für Umweltfragen (2020). „Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget“. In: „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“.
(8) Ebd. Seite 87: Der Sachverständigenrat für Umweltfragen fordert ebenfalls:

„Die Erderwärmung hängt weitgehend von der über alle Jahre addierten Gesamtmenge der klimawirksamen Emissionen ab. Deshalb muss eine Obergrenze an Ge¬samtemissionen eingehalten werden, wie sie mit dem CO2¬Budget als vereinfachte Variante des Klimabudgets ausgedrückt wird. Unabhängig davon, in welcher Form Ziele für bestimmte Jahre oder Sektoren formu¬liert werden und wie Emissionsreduktionen bewirkt und gesteuert werden, sollte die Wirksamkeit nationa¬ler und europäischer Klimaschutzmaßnahmen und das Ambitionsniveau von Reduktionszielen daher am Ma߬stab des CO2¬-Budgets gemessen werden.“
(9) Die detaillierten Möglichkeiten der Ausgestaltung und Umsetzung eines CO2-Handelsystems mit begrenzter Gesamtmenge können in einer Machbarkeitsstudie analysiert werden (z.B. Kompatibilität zu EU- und globalen Emissionshandelssystemen, ggf. Aufteilung in sektorengebundene Subsysteme entsprechend der aktuellen sektoralen Aufteilung). </label>

ggf. Link zu einem entsprechenden Nachweis

Gründung einer Arbeitsgemeinschaft Umwelt, Energiewende und Klimaschutz

Beschlussorgan: SPD Herzogtum Lauenburg Kreisvorstand, Antrag zum Bundesparteitag vom 6. – 8.12.2019
Beschlossen am: 04.10.2019
Antragstitel: Gründung einer Arbeitsgemeinschaft Umwelt, Energiewende und Klimaschutz


Antrag:
Der Parteivorstand wird aufgefordert, die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft Umwelt,
Energiewende und Klimaschutz zu beschließen.

Begründung:
Die Umwelt-, Energie- und Klimapolitik ist eine der großen Herausforderungen für unsere
Zukunft und steht derzeit im Mittelpunkt der weltweiten Diskussion. Die Mitglieder der SPD
sollten auf allen Ebenen Gelegenheit bekommen, an der Befassung mit umwelt- klima- und
energiepolitischen Aufgaben mitzuwirken. Dieses benötigt einen hohen Stellenwert auf
allen Ebenen und eine finanzielle wie personelle Ausstattung, um Diskussions- und
Lösungsmöglichkeiten zu bieten.

Für eine programmatische Neuausrichtung der SPD in der Energie-, Klima- und Umweltpolitik

Beschlussorgan: Mitgliederversammlung des SPD-Unterbezirks Ebersberg
Beschlossen am: 14. Oktober 2019
Antragstitel: Für eine programmatische Neuausrichtung der SPD in der Energie-, Klima- und Umweltpolitik


Die Erderhitzung muss gestoppt werden um die daraus resultierenden dramatischen Auswirkungen zu verhindern. In allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen muss der Ausstoß klimaschädlicher Gase (insbesondere CO2) möglichst schnell beendet werden. Dieser Antrag fokussiert sich auf den Energiebereich (Strom, Wärme und Verkehr) als wichtigstes Handlungsfeld in diesem Zusammenhang.

Eine gute Energie-, Klima- und Umweltpolitik ist unumgänglich und zeigt positive Wirkungen in allen Politikfeldern

Die Naturgesetze und damit auch der Klimawandel lassen nicht mit sich handeln und lassen sich auf keine Kompromisse ein. Jede Tonne zusätzlich ausgestoßenes Kohlendioxid (CO2) führt zwangsläufig zu einer weiteren Erderwärmung. Um die Klimakatastrophe zu verhindern muss schnell und konsequent gehandelt werden. Wir haben nur noch wenig Zeit für die Umstellung auf ein CO2-neutrales, nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien (EE), sektorenübergreifend bei Strom, Wärme und Mobilität. Die Energiewende muss deshalb deutlich beschleunigt werden.

Die Klimakatastrophe würde dazu führen, dass einige Weltregionen nicht mehr bewohnbar wären. Einerseits weil die hohen Temperaturen menschliches Leben nicht mehr zulassen und andererseits weil Inseln und Küstenregionen wegen der Schmelze des Festlandeises vom Meer überflutet würden. Auch die Landwirtschaft würde durch extreme Wetterereignisse, wie Dürren und Starkregen, stark beeinträchtigt mit erheblichen Folgen für die Lebensmittelversorgung. Wir müssten mit Flucht- und Wanderungsbewegungen in bisher nicht bekannten Ausmaßen rechnen. Um Öl, Gas und andere Ressourcen werden Kriege geführt. Kriege werden auch über die Einnahmen aus der Öl-, Gas- und Kohleförderung finanziert. Die weltweite Umstellung auf erneuerbare Energien würde diesen äußerst bedenklichen Entwicklungen entgegenwirken. Gute Energie-, Klima- und Umweltpolitik ist damit auch gute Außen-, Entwicklungs- und Friedenspolitik.

Ökonomie, Ökologie und das Soziale stehen nicht im Gegensatz zueinander. Nachhaltiges, ökologisches Handeln und Wirtschaften ist ökonomisch und sozial. Die Gestehungskosten von erneuerbaren Energien unterscheiden sich kaum noch von denen im konventionellen Energiebereich (fossil / atomar). Auf Grund der Kohlendioxidemissionen und der radioaktiven Abfälle entstehen bei den konventionellen Energien allerdings enorme Folgekosten, die bisher aus dem allgemeinen Steuertopf beglichen wurden. Bei den Erneuerbaren ist das nicht der Fall. Damit sind die Erneuerbaren auch ökonomisch günstiger. Für Sonne und Wind fallen, im Gegensatz zu Gas, Öl, Kohle und Uran, keine Brennstoffkosten an. Das heißt die Energiepreise können bei zunehmendem Einsatz erneuerbarer Energien stabiler gehalten werden, was natürlich sozial verträglicher ist.

Versorgungssicherheit auf Dauer kann nur durch die erneuerbaren Energien gewährleistet werden. Die Sonne hat zuverlässig über vier Milliarden Jahre ihren Dienst getan. Sie wird das auch zukünftig tun und uns kostenlos im eigenen Land genügend Energie zur Verfügung stellen. Die direkte Sonnenstrahlung kann zu Strom (Fotovoltaik) und Wärme (Solarthermie) gewandelt werden. Die durch die Sonnenstrahlung erzeugte Luftbewegung kann hervorragend als Windenergie genutzt werden. Und durch die Fotosynthese entsteht kohlenstoffneutraler Brennstoff (Biomasse, Biogas).

Durch die Nutzung erneuerbarer Energien können wir kurzfristig die Importabhängigkeit durch den Bezug fossiler und nuklearer Primärenergieträger, aus zum Teil kritischen Ländern, reduzieren und uns mittel- bis langfristig komplett unabhängig machen. Durch die dezentrale Nutzung von Erneuerbaren Energien erfolgt die Wertschöpfung in den Regionen und stärkt damit insbesondere die ländlichen Räume. Sie ist im besten Sinne bürgernah und mittelständisch. Die dezentrale Nutzung von Erneuerbaren Energien macht unsere Energieversorgung sicherer gegen Störungen von innen wie von außen.

Im Bereich der erneuerbaren Energien sind zur Zeit etwa 340.000 Menschen beschäftigt. Durch eine beschleunigte Energiewende entstehen viele weitere, hochwertige und zukunftsträchtige Arbeitsplätze. Eine gute Energie- und Klimapolitik stärkt die Innovationskraft und die Technologieführerschaft bleibt im Land. Es darf nicht noch einmal passieren, dass durch eine völlig verfehlte Wirtschaftspolitik eine ganze Branche, wie in 2011 und den Folgejahren bei der Solarindustrie geschehen, aus dem Land vertrieben wird. Dadurch sind mehr als 70.000 Arbeitsplätze verloren gegangen und wir müssen jetzt die Solarmodule aus China importieren. Leider zeichnet sich diese Entwicklung – ausgelöst durch den Ausschreibungszwang – auch in der Windbranche ab. Dort sind innerhalb eines Jahres ca. 26.000 Arbeitsplätze verloren gegangen.

Alle notwendigen Technologien für eine echte Energiewende sind entwickelt, einsatzbereit und auf dem Markt verfügbar, allein die passenden Rahmenbedingungen fehlen noch. Eine konsequente Politik wird auch bei den heute noch vergleichsweise kostenintensiven Technologien wie Speichern oder Power-to-Gas ähnlich steile Lernkurven wie bei der Entwicklung der Windkraft und der Photovoltaik bewirken können. Damit lässt sich eine schnelle, kostengünstige und dezentrale Energiewende problemlos verwirklichen.

Es spricht alles für eine schnelle, konsequente Energiewende hin zu erneuerbaren Energien und für ein CO2-neutrales, nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften. Wir werden die dafür notwendigen Rahmenbedingungen so schnell wie möglich schaffen.

Die wichtigsten Eckpunkte einer guten Energie-, Klima- und Umweltpolitik

Um die im Pariser Klimaabkommen beschlossene 1,5-Grad-Grenze einzuhalten wird die Umsetzung der Energiewende deutlich beschleunigt.

Die dringend notwendige vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität wird mit dem jetzigen Ausbautempo erst im Jahr 2150 erreicht, was zu einem Anstieg der Jahresdurchschnittstemperaturen um etwa 5°C führen würde. Um das angestrebte 1,5°C – Ziel zu erreichen müsste die Umstellung bis zum Jahr 2040 erfolgen! Anstatt die Energiewende in Deutschland zu bremsen, oder gar zu stoppen, muss sie deutlich beschleunigt werden.

Die Zuteilungsregime (Ausschreibungen) führten zwar für Solarparks, Windkraftanlagen On- und Offshore sowie für Biomasseanlagen auf dem Papier zu ähnlich niedrigen Vergütungssätzen wie sie die Degression des früheren EEG vorgesehen hatte. Sie zeigen aber bereits heute auch deutliche Nachteile. Der Anteil nicht realisierter Anlagen wird absehbar durch strategische und vor allem spekulative Gebote steigen und selbst die viel zu niedrig angelegten Ausbaukorridore werden verfehlt.

Kleine und mittelständische Projektierer, Stadtwerke und Bürgerenergiegesellschaften werden vom Markt gedrängt weil sie sich enorm teure und langwierige Genehmigungsprozesse vor dem Hintergrund, dass sie bei der Ausschreibung eventuell nicht zum Zuge kommen, nicht leisten können. Zudem steigen die Finanzierungskosten neuer Anlagen durch Risikoaufschläge der Projektierer und Banken. Weil Zuteilungen allein das Kriterium des günstigsten Gebotes berücksichtigen, finden Kriterien der räumlichen Verteilung, der Verbrauchsnähe oder der Netzdienlichkeit keine Beachtung. Unerwünschte Folgen müssen dann im Zweifelsfall durch komplizierte nachträgliche und oft unsachgemäße Maßnahmen behoben werden, wie die sog. Netzausbaugebiete eindrücklich zeigen.

Es braucht jetzt einen für alle Akteure verlässlichen Transformationspfad für eine schnelle, dezentrale und vollständige Energiewende in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität, sowie faire marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen für ein integriertes Energiesystem auf Basis erneuerbarer Energien. Angesichts der erreichten Wettbewerbsfähigkeit und Zuverlässigkeit erneuerbarer Energien wird ein schneller Ausbau kaum Auswirkungen auf die EEG-Umlage haben. Daher sind die Deckelung und Gängelung aufzugeben und stattdessen ambitionierte Mindestziele für den zukünftigen Ausbaupfad festzulegen.

Zur Beschleunigung des Ausbaus von EE-Anlagen werden umgehend folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Abschaffung des Ausbaukorridors (Obergrenze). Stattdessen werden ambitionierte Ausbaumindestziele definiert, bei deren Unterschreitung sofort Maßnahmen ergriffen werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien wieder anzukurbeln. Der Mindestzubau bei der Wind- und Solarenergie (Fotovoltaik)wird auf jeweils mindestens 5 GW pro Jahr, besser 7-8 GW, angehoben.
  • Die Einspeisevergütungen werden (zumindest vorübergehend) wieder staatlich festgelegt, damit möglichst schnell Anreize für einen verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen werden. Damit haben vor allen Dingen die vielen kleinen Akteure (Bürger, Energiegenossenschaften, etc.) wieder deutlich bessere Handlungsmöglichkeiten und die Umsetzungsprozesse werden wesentlich beschleunigt.
  • Auf Ausschreibungen, die nach Europa-Recht nicht zwingend erforderlich sind, wird verzichtet, oder es werden zumindest großzügige Ausnahmeregelungen eingeführt um damit mehr Projekte schneller und einfacher in die Umsetzung zu bringen. Fotovoltaik-Anlagen können grundsätzlich ausschreibungsfrei errichtet werden. Kleine Windparks mit maximal 25 MW-Gesamtleistung werden, so wie es die von der EU-Wettbewerbskommission vorgeschlagene De-minimis-Regel vorsieht, von der Ausschreibungspflicht befreit. Technologieübergreifende Ausschreibungen werden nicht mehr durchgeführt um damit einen vernünftig abgestimmten Ausbau von Fotovoltaik und Windenergie zu gewährleisten.
  • Die künstliche Verteuerung bei der EE-Eigenversorgung durch die EEG-Umlage bei Fotovoltaik-Anlagen größer 10 kWpeak wird abgeschafft.
  • Das Mieterstromgesetz wird vereinfacht und auf Quartierskonzepte, so wie es die EU-Kommission vorgeschlagen hat, erweitert. Mittels Erneuerbarer-Energieanlagen direkt an den Immobilien des Quartiers erzeugter Strom, kann ohne zusätzliche Abgaben an die Nutzer der Gebäude weitergegeben werden. Der Ausbau-Deckel beim Mieterstrom wird abgeschafft.
  • Die EEG-Umlage muss auf die tatsächlichen Förderkosten der erneuerbaren Energien, die nur noch einen Anteil von ca. 40% haben, reduziert werden. Zum einen ist es dazu notwendig, dass die besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen zukünftig aus dem Steuertopf finanziert wird und nicht mehr von den Stromkunden getragen werden muss. Es handelt sich dabei um eine Industriesubvention, die nichts mit den erneuerbaren Energien zu tun hat. Die Unternehmen, die in den Genuss der besonderen Ausgleichregelung kommen, sollten zudem dazu bewegt werden Maßnahmen zur effizienteren Energienutzung zu ergreifen. Falls sie nichts tun, sollte ihre ermäßigte EEG-Umlage sukzessive angehoben werden.
  • Die Stromversorger werden durch eine gesetzliche Regelung dazu verpflichtet die gesunkenen Börsenstrompreise unmittelbar an die Kunden weiterzugeben. Durch die Entschlackung der EEG-Umlage würde ein enormer finanzieller Spielraum zur dringend notwendigen Ankurbelung des Ausbaus der erneuerbaren Energien entstehen.
  • Auf pauschale Abstandsfestlegungen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen wird verzichtet. Strenge immissionsschutzrechtliche und planungsrechtliche Anforderungen (z.B. TA Lärm) werden in den einzelnen Genehmigungsverfahren bereits geprüft und sorgen dafür, dass mehr als ausreichende Abstände eingehalten werden.
  • Die Genehmigungsverfahren müssen deutlich beschleunigt werden. Für Windenergieanlagen beispielsweise dürfen sie maximal ein Jahr dauern.

Eine Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien in weitgehend dezentralen, regionalen Strukturen erfolgt so schnell wie möglich.

In einem zukunftsträchtigen Energiesystem müssen die erneuerbaren Energien im Mittelpunkt stehen und nicht die konventionellen Kraftwerke. Momentan werden lieber Windräder, oder Fotovoltaik-Anlagen abgeschaltet, bevor man klimaschädliche Kohlekraftwerke vom Netz nimmt. Nicht die erneuerbaren Energien müssen sich den konventionellen unterordnen, sondern es muss genau andersherum laufen. Nur so ist die Umstellung des Energiesystems auf 100 Prozent Erneuerbare möglich.

Das EEG muss wieder zu einem allgemeinverständlichen Werkzeug des EE-Ausbaus werden und darf nicht länger als bürokratischer Bremsklotz missbraucht werden. Die Garantie des Netzanschlusses und des Einspeisevorrangs sowie eine degressiv gestaltete, garantierte Mindestvergütung zur Absicherung der Investitionskosten über einen Zeitraum von 20 Jahren sind nach wie vor notwendige Instrumente. Erst, wenn durch eine CO2-, bzw. Schadstoff-Abgabe gewährleistet ist, dass die enormen Folgekosten der fossilen und atomaren Energieerzeugung abgedeckt werden und damit faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Energiemarkt geschaffen werden, kann auf die Einspeisevergütung verzichtet werden.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien muss der Fokus hauptsächlich auf die kostengünstigsten Formen, nämlich die Windenergie an Land und die Fotovoltaik gerichtet werden. Allerdings kommt unter anderem auch dem Einsatz von Biogas in KWK-Anlagen eine entscheidende Bedeutung zu. Hiermit kann zu den Zeiten Energie zur Verfügung gestellt werden, in denen zu wenig Sonnen-, bzw. Windenergie zur Verfügung steht. Bei den Vergütungssätzen im Biomassebereich muss die Bereitstellung von Regelenergie berücksichtigt werden. Biogasanlagen sollen in erster Linie mit biogenen „Abfallstoffen“ (Gülle, Grünabfällen, etc.) betrieben werden. Um Maismonokulturen entgegenzuwirken sollen landschafts- und umweltverträgliche alternative (Energie-)Pflanzen gefördert werden.

Dezentrale Strukturen müssen nicht nur bei der Erzeugung, sondern auch im Bereich der Energieverteilung eine weitaus größere Rolle spielen als bisher. Das heißt, insbesondere auf den Ausbau, die Instandhaltung und die Ertüchtigung (Stichwort: Smart Grid) der regionalen Verteilnetze muss hoher Wert gelegt werden. In diese Netze können auch Speicher und KWK-Anlage gut integriert werden. So können erneuerbare Energieüberschüsse wesentlich besser regional genutzt werden, beispielsweise auch in den Bereichen Elektromobilität, Power-to-Heat und Power-to-Gas. Ob dann noch der teure Bau von HGÜ-Leitungen in der jetzt geplanten Ausprägung notwendig ist, muss überprüft werden.

Eine schnelle Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien erfordert deshalb in erster Linie folgende Maßnahmen:

  • Der Kohleausstieg soll gesetzlich geregelt bis 2030 erfolgen. Der Ausstieg erfolgt sukzessive, wobei die ältesten und klimaschädlichsten Kraftwerke als erste vom Netz gehen. Damit kann der enorme Exportüberschuss von 50 TWh, das sind etwa 8 Prozent der deutschen Stromproduktion, deutlich reduziert werden und es steht wieder mehr Netzkapazität für erneuerbaren Strom zur Verfügung.
  • Um die immensen Folgekosten der fossilen und atomaren Energieerzeugung zu decken wird ein Gesetz für eine CO2-, bzw. Schadstoff-Abgabe erlassen. Dabei soll mit einem Mindestpreis von 50 Euro pro Tonne CO2 gestartet werden. Um soziale Schieflagen zu verhindern, sollen Belastungen, die nicht durch einen Wechsel auf erneuerbare Energien vermieden werden können, durch Ausgleichszahlungen aufgefangen werden.
  • Das EEG bleibt erhalten. Die Einspeisevergütungen werden so angepasst, dass insbesondere in den Bereichen Fotovoltaik und Wind eine gleichmäßigere, geografische Verteilung der Erzeugungsanlagen erfolgt.
  • Eine umfassende Flexibilisierung der Biomassenutzung wird durch wirksame Anreize und Maßnahmen zur Ertüchtigung aller bestehenden Anlagen für eine flexible und lastabhängige Fahrweise sichergestellt.
  • Einführung eines Grünstrommarktmodells, um damit die lokalen und regionalen Direktvermarktungsstrukturen zu stärken. Dadurch wird auch der Preisvergleich zwischen Ökostrom und konventionellem Strom einfacher und transparenter.
  • Sinnvolle Forderungen und Vorgaben zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien werden in die Baugesetzgebung aufgenommen. Die Umsetzung wird durch staatliche Förderprogramme erleichtert.
  • Bund Länder und Kommunen müssen, was die Energiewende anbelangt, mit gutem Beispiel vorangehen. Öffentliche Gebäude (Ministerien, Behörden, Hochschulen, Schulen, usw.) sollen Leuchttürme bezüglich Energieeinsparung, -effizienz und Einsatz von erneuerbaren Energien werden.

Die Sektorkopplung ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende

Die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität können und dürfen nicht mehr getrennt voneinander betrachtet werden. Strom aus erneuerbaren Energieanlagen kann hervorragend zum Aufladen von Elektrofahrzeugen genutzt werden, oder auch in Wärme umgewandelt werden.

Die Barrieren zwischen den Sektoren müssen unbedingt abgebaut werden. Es ist völlig kontraproduktiv, wenn bei der lokalen Verwertung von erneuerbarem Überschussstrom im Bereich Power-to-Heat und Power-to-Gas Netzentgelte und EEG-Umlage verlangt wird. Wenn weiter so verfahren wird, werden diese dringend notwendigen Technologien nie auf die Beine kommen.

Die Sektorenkopplung, bzw. Konvergenz der Energiemärkte kann einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit liefern. Auch in diesem Bereich sind regionale, dezentrale Strukturen von Vorteil. Gerade Regional- und Stadtwerke, die im Strom-, Gas- und Fernwärmemarkt bereits aktiv sind, können ihre Erfahrungen, insbesondere bei Power-to-Heat, hervorragend einbringen.

Um die notwendige Sektorkopplung voranzubringen sind folgende Maßnahmen wichtig:

  • Temporäre, regionale Stromüberschüsse aus erneuerbaren Energien werden von der Stromsteuer, Netzentgelten und anderen Abgaben befreit, wenn sie zwischengespeichert, oder zur Konvergenz der Energiemärkte eingesetzt werden, z.B. in Power-to-Heat- und Power-to-Gas-Anlagen.
  • Das Laden von Elektroautos zu Hause, bzw. am Arbeitsplatz und der Betrieb von Wärmepumpen mit Strom aus Fotovoltaik-Anlagen werden gefördert.
  • Es werden Informationskampagnen gestartet um die Bürger besser über die Möglichkeiten der sektorübergreifenden EE-Stromnutzung zu informieren.

Die verschiedenen Speichertechnologien werden zum breiten Einsatz gebracht.

Speicher gehören mit den Power-to-X – Technologien zu den wichtigsten Flexibilitätsoptionen einer zukünftigen Energieversorgung. Wenn wir in der Bundesrepublik die richtigen Voraussetzungen für eine Marktdurchdringung der Speichertechnologien schaffen, wird die Branche ihr Potenzial auch in den Exportmärkten entfalten können und so ebenfalls Arbeitsplätze generieren.

Beim Stromeigenverbrauch im Bereich privater Fotovoltaik-Anlagen kommen Batteriespeicher bereits mehr und mehr zum Einsatz. Das ist allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Nicht der extrem teure Ausbau des HGÜ-Parallelnetzes, sondern die geschickte und kluge Integration der unterschiedlichen Speichertechnologien stellt die beste Flexibilitätsoption für die zukünftige Energieversorgung dar. Die bestehenden Programme zur Forschungsförderung sind allein zur Markteinführung und Kostendegression der Technologien nicht geeignet. Es muss zusätzlich ein Marktanreizprogramm geschaffen werden, das mittelfristig durch Instrumente im EEG, wie z.B. eine Reform der Flexibilitätsprämie bzw. eine Speicherprämie, abgelöst wird.

Eine wesentliche Säule der Energiespeicherung wird zukünftig die Power-to-Gas – Technologie darstellen. Insbesondere das in der Bundesrepublik flächendeckend vorhandene Gasnetz (inklusive Speicher) bietet eine hervorragende Verteilstruktur und stellt enorme Speicherkapazitäten zur Verfügung. Diese Technologie könnte über den Mobilitätssektor stärker zum Einsatz gebracht werden. Gerade für Vielfahrer und für Langstreckenfahrten sind Elektrofahrzeuge (noch) nicht gut genug geeignet. Gasbetriebene Autos, die beispielsweise mit Biomethan oder Windgas betrieben werden, kämen hier als CO2-neutrale Alternative in Frage. Zugleich wäre das ein wesentlicher Meilenstein um die Power-to-Gas – Technologie auch für den Speicherbereich zur Marktreife zu bringen.

Erste Maßnahmen um die Speichertechnologien zum breiten Einsatz zu bringen:

  • Deutliche Erhöhung der Mittel der forschungs- und industriepolitischen Förderung von Speichern und Power-to-X – Technologien, u.a. durch Technologie- und Markteinführung von Power-to-Gas-Anlagen an ausgewählten Standorten (z.B.: in den Braunkohlerevieren, um dadurch auch Ersatzarbeitsplätze zu schaffen).
  • Aufhebung der Einstufung von Speichern als Letztverbraucher im Energierecht.
  • Die Energiewende findet vor allem dezentral im Verteilnetz statt. Die Verteilnetzbetreiber bekommen deshalb die Möglichkeit Investitionen in Speicher als Netzbetriebsmittel über Netzentgelte refinanzieren zu können.
  • Der Regelenergie- und Regelleistungsmarkt wird entbürokratisiert und die Barrieren für die Teilnahme kleiner und mittelständischer Akteure werden abgeschafft.

Statt auf die Kapazitätsreserve mit Kohlekraftwerken zu setzen, wird ein gut funktionierender Flexibilitätsmarkt, in dem die KWK-Technologie und der flexible Einsatz von Biogas im Mittelpunkt stehen, aufgebaut.

Gasbetriebene Blockheizkraftwerke werden auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen, insbesondere um die hohe Volatilität der Solar- und Windenergie auszugleichen. Sie können sehr gut dezentral dort eingesetzt werden, wo Strom und Wärme tatsächlich verbraucht werden und stellen deshalb eine wesentliche Flexibilitätsoption dar. In Kombination mit der Power-to-Gas – Technologie können KWK-Anlagen klimaneutral betrieben werden und lassen sich deshalb durchaus in ein 100%-erneuerbares Energiesystem einfügen.

Die mit ihrem hohen CO2-Ausstoß extrem klimaschädlichen Kohlegroßkraftwerke passen überhaupt nicht in ein ökologisch und dezentral ausgerichtetes Energiesystem und sind zudem sehr unflexibel. Auf die milliardenschwere Kohlereserve zu setzen ist der völlig falsche Ansatz. Vielmehr muss der Kohleausstieg gesetzlich endlich angegangen werden.

Statt der Kapazitätsreserve muss auf einen gut funktionierenden Flexibilitätsmarkt, in dem die KWK-Technologie und der flexible Einsatz von Biogas im Mittelpunkt stehen, gesetzt werden.

Erste wichtige Maßnahmen für einen funktionierenden Flexibilitätsmarkt:

  • Einführung von marktgängigen Vergütungsmodellen für Flexibilitätsoptionen auf der Basis Erneuerbarer Energien, sowie auf der Basis von Speichern und besonders flexiblen Kraftwerken wie Gaskraftwerke in KWK (die zukünftig auf erneuerbare Quellen durch Power-to-Gas umgestellt werden können), anstatt abgeschriebene Braunkohlekraftwerke nach Stilllegung nachträglich zu subventionieren. Dazu wird eine Flexibilitäts- oder Speicherprämie im EEG unter Einbeziehung regelbarer Bioenergie-, Wasserkraft- und Geothermie-Anlagen (Kombikraftwerke) eingeführt.

Die regionale Energiedirektvermarktung wird zukünftig in den Vordergrund gestellt.

Die in der EEG-Novelle von 2014 festgelegte zentrale Stromdirektvermarktung war ein Fehler, der dringend korrigiert werden muss. Mit dem „verramschen“ von regional erzeugtem Ökostrom an der Börse muss deshalb Schluss gemacht werden, denn das hat nichts mit kundenorientiertem Markt zu tun.

Marktwirtschaft ist aber nicht nur Großhandel an anonymen Börsen, sondern vor allem der Handel zwischen realen Personen. Wenn Stadtwerke oder Energiegenossenschaften allerdings vor Ort erzeugten Ökostrom an Kunden in der Region vermarkten möchten, lässt ihnen das Strommarktdesign keinen wirtschaftlichen Spielraum. Alle Lasten des Stromsystems, auch die künftigen Kosten für überflüssige HGÜ-Trassen, müssen in die regionalen Angebote eingepreist werden, selbst wenn das überregionale Netz durch Einsatz von Speichern und KWK gar nicht genutzt würde. Damit können Grünstrom-Anbieter ihren Kunden für regionale Erneuerbare Stromprodukte keinen Preisvorteil bieten.

Es müssen deshalb endlich die gesetzlichen Voraussetzungen für einen regionalen

(Grün-)Strommarkt geschaffen werden. Davon würden nicht nur die lokalen Player, wie Regional- und Stadtwerke, sowie auch Energiegenossenschaften profitieren, sondern auch die Stromkunden.

Was die Rekommunalisierung der Versorgungsnetze anbelangt müssen klare und faire Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nur, wenn Erzeugungs-, Verteil- und Vertriebsstrukturen in den Händen regionaler Akteure sind, können diese auf Augenhöhe miteinander verhandeln, ohne, dass einer von ihnen auf der Strecke bleibt.

Leider werden die regionalen Player der Energiewende, die im Übrigen auch zu einer wesentlichen wirtschaftlichen Belebung strukturschwacher Regionen beitragen, in ihren Entfaltungsmöglichkeiten behindert, anstatt für sie ordentliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese bisherigen Akteure müssen erhalten bleiben und sogar noch gestärkt werden, denn sie sind das Rückgrat der Energiewende.

Der Energiemarkt der Zukunft muss deshalb regionale, intelligente und transparente Märkte hervorbringen und bei den lokalen und regionalen Akteuren den dezentralen Ausgleich von Angebot und Nachfrage anreizen. Dafür müssen vor allem Verteilnetzbetreiber stärker für regionale Maßnahmen zur Regelung des Stromnetzes verantwortlich sein und Flexibilitätsoptionen erschließen können.

Folgende Maßnahmen sind dazu notwendig:

  • Öffnung der Direktvermarktung von Grünstromprodukten für lokale und regionale Energiemärkte und Stärkung der Rolle der Stromvertriebe (Einführung des Grünstrom-marktmodells in das EEG).
  • Fokussierung auf die Ertüchtigung und Modernisierung einer dezentralen Energieversorgung durch erneuerbare Energien.
  • Neuausrichtung des Szenariorahmens zur Netzplanung an den Erfordernissen und technologischen Möglichkeiten eines modernen erneuerbaren Energiesystems mit hohen Anteilen Erneuerbarer Energien.
  • Stärkung der Verantwortung von Verteilnetzbetreibern beim lokalen und regionalen Ausgleich von Angebot und Nachfrage sowie der Datenverarbeitung ihrer Netze.
  • Öffnung des Ausgleichsenergiemarktes für Verteilnetzbetreiber, Stadtwerke und mittelständische Unternehmen.

 

 

Ein echter Klimaschutz in Deutschland ist nur über eine erfolgreiche Energiewende im Wärmebereich möglich.

Mit 56 Prozent entfällt der größte Anteil des Endenergieverbrauchs in Deutschland auf den Wärmesektor. Damit wird klar, dass dieser Sektor eine entscheidende Rolle bei der Energiewende spielt.

Unter den erneuerbaren Energien, die direkt zur Raumwärme und Warmwassererzeugung genutzt werden, dominiert mit 11 Prozent Anteil am Endenergieverbrauch die Biomasse. Der Anteil der Solarthermie und von Wärmepumpen ist mit rund einem Prozent vergleichsweise unbedeutend. Die Tiefengeothermie wird zwar auch genutzt, ist aber statistisch gesehen irrelevant, da sie nur in wenigen Regionen nutzbar ist. Dort kann sie allerdings einen erheblichen Beitrag zur Energieversorgung leisten.

Die Nutzung von Biomasserohstoffen ist im dicht besiedelten Deutschland nur noch geringfügig ausbaubar. Über die Solarthermie kann noch ein erhebliches Potenzial erschlossen werden.

Um die Energiewende im Wärmebereich zum Erfolg zu führen, müssen insbesondere Maßnahmen im Bereich der Gebäudestandards und bei der Verbindung von Strom- und Wärmemarkt erfolgen. Durch eine Zusammenführung von Strom‐ und Wärmemarkt kann eine Komplettversorgung mit Erneuerbaren Energien kostengünstig erreicht werden.

Eine große Bedeutung kommt dabei der Gebäudesanierung zu. Prinzipiell ließe sich der Raumwärmebedarf durch optimale Dämmmaßnahmen und Wärmerückgewinnung um mehr als 80 Prozent verringern. Eine durchschnittliche Reduzierung um mehr als 25 bis 50 Prozent erscheint in einem Zeitraum von 25 Jahren allerdings wenig realistisch.

Deutliche Effizienzgewinne lassen sich hingegen künftig durch Wärmepumpen erreichen. Beispielsweise kann durch die Sanierung eines Altbaus mit ca. 30.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr dieser auf ca. 15.000 kWh reduziert werden. Durch den Einsatz einer elektrischen Wärmepumpe kann der Energiebedarf auf ein Drittel (5.000 kWh/a) reduziert werden, in Kombination mit der Abwärmenutzung, oder der Solarthermie ist eine Reduzierung auf ein Fünftel (3.000 kWh/a) möglich. Dadurch ergeben sich gute Möglichkeiten in einem relativ kurzen Zeitraum die Wärmeversorgung komplett auf erneuerbare Energien umzustellen.

Aufgrund der langen Produktzyklen in der Haustechnik ist schnelles und konsequentes Handeln von besonderer Bedeutung. Die Beschleunigung der energetischen Gebäudesanierung wurde und wird derzeit von Landesregierungen ausgebremst und erschwert damit die flächendeckende Etablierung effizienter Gebäudetechnik maßgeblich. Eine solche Politik verhindert die Entwicklung von Massenmärkten für Effizienztechnologien und beklagt sich gleichzeitig über die vermeintlich zu hohen Kosten. Dabei wird übersehen, dass gerade im Setzen anspruchsvoller Standards der Schlüssel zum Erfolg liegt, also die Kosten konkreter Effizienztechnologien reduziert.

Um eine echte Wärmewende einzuleiten sind, unter anderem, folgende Maßnahmen dringend notwendig:

  • Abschaffung aller Subventionen für die Nutzung von Öl und Gas allein für die Raumwärme.
  • Ausbau der Förderung solarer Nahwärmenetze, Power-to-Heat – Anwendungen und saisonaler Wärmespeicher.
  • Das Sonnenhaus / Energieplus-Haus als Standard durch das Verbot des Einsatzes fossiler Wärme- und Kälteenergieträger bei Neubauten entsprechend dem Beispiel Dänemarks und die Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer Energien im Gebäudebestand.
  • Anhebung der energetischen Gebäudesanierungsrate auf mindestens drei Prozent im Jahr.

Die Mobilitätswende muss zu einem wichtigen Bestandteil der Energiewende werden.

Die Automobilindustrie steht nicht nur wegen des Dieselskandals und der dynamischen Entwicklungen in der E-Mobilität vor gewaltigen Umbrüchen. Die Versäumnisse in der Entwicklung alltagstauglicher E-Mobilitätslösungen werden die deutschen Automobilkonzerne und die damit verbundene Zulieferindustrie sowie die Werkstätten und Vertriebe empfindlich treffen. Denn die E-Mobilität wird sich in vielen Bereichen schon deswegen durchsetzen, weil die Technologie effizienter, einfacher, verlässlicher und sehr bald billiger und populärer sein wird als der Verbrennungsmotor. Immer mehr Länder setzen dem Verbrenner bereits heute ein Verfallsdatum.

Trotzdem sollte der Fokus nicht ausschließlich auf das batteriebasierende Elektroauto gerichtet sein. So kann die Brennstoffzelle in bestimmten Anwendungsfällen die bessere Wahl sein. Zumindest in einer gewissen Übergangsphase kann auch ein gasbetriebener Verbrenner durchaus vernünftig sein. Gas ist bezüglich der Umweltbelastung deutlich besser als Benzin oder Diesel. Gas kann synthetisch über die Power-to-Gas – Technologie durch erneuerbaren Strom hergestellt werden. So können auch Verbrennungsmotoren CO2-neutral betrieben werden. Es würde deshalb Sinn machen nur noch Verbrenner zuzulassen, die auf Gasbetrieb umgestellt werden können.

Eine Verkehrswende beschränkt sich allerdings nicht auf den Austausch eines Antriebskonzeptes durch ein anderes. Es kommt nun darauf an, Mobilität als Ganzes zu betrachten und die Weichen dafür zu stellen, dass ein leistungsfähiger öffentlicher Nah- und Fernverkehr mit allen verfügbaren Mobilitätsdienstleistungen (Carsharing, Leihräder, Mitfahrzentralen etc.) gekoppelt wird und so die Verkehrsbelastung in Deutschland insgesamt deutlich gemindert wird. Wesentlich dabei ist auch, dass kurze Strecken zukünftig mehr zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigt werden. Es braucht deshalb eine vernetzte Erneuerbare Mobilität und ein Konzept, das Mobilitäts- und Energiewende zusammendenkt und die vorhandenen Synergieeffekte hebt.

Auch das autonome Fahren wird eine große Rolle spielen. Damit verbunden wird nicht mehr der Besitz eines Autos im Vordergrund stehen, sondern dessen intelligente Nutzung im Verbund mit anderen Verkehrsmitteln. Die Automobilindustrie muss sich radikal umstellen. Das Geschäftsmodell der Zukunft kann nicht mehr darin bestehen möglichst viele – zum Teil völlig unsinnige Autos, wie beispielsweise SUV’s – zu verkaufen, sondern attraktive Mobilitätsangebote zur Verfügung zu stellen. Insbesondere die Städte können dadurch wieder lebenswerter werden, da deutlich weniger Autos einen (Stell-)Platz brauchen. Die Politik muss sich für diese Vision einsetzen und dabei die Automobilindustrie, die auf Grund der vielen Beschäftigten ein extrem wichtiger Wirtschaftszweig ist, auf den richtigen Weg bringen. Dazu sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu setzen, wirtschaftliche Anreize zu schaffen und vor allen Dingen ist darauf zu achten, dass die Beschäftigten nicht auf der Strecke bleiben. Das Falscheste wäre ein krampfhaftes Festhalten an den bisherigen Technologien und Geschäftsmodellen, das zeigt die Entwicklung im Energiebereich.

Es ist davon auszugehen, dass der Individualverkehr künftig fast ausschließlich durch batteriebetriebene Elektrofahrzeuge bedient wird. Der LKW- und Busverkehr muss ebenfalls elektrifiziert werden. Da aufgrund der größeren Strecken hier Batteriefahrzeuge nur eingeschränkt möglich sind, ist eine Elektrifizierung wichtiger Fernstraßen mit Oberleitungen anzustreben. Ein Teil der Transportleistung im Schwerlastbereich kann auch mit Treibstoffen auf Basis von Power-to-Liquid erbracht werden. Eine deutliche Erhöhung des Schienengüterverkehrs erleichtert die Elektrifizierung.

Im Flug- und Schiffsverkehr sind die Produktzyklen deutlich länger und technische Lösungen zur Elektrifizierung erheblich aufwändiger. Darum wird in diesem Bereich im Wesentlichen der Einsatz von Power to Liquid- und Biomassetreibstoffen vorgesehen.

Zur Einleitung der Mobilitätswende sind folgende Maßnahmen notwendig:

  • Umgehende Beendigung aller direkten und indirekten Subventionen fossiler Mobilität.
  • Abschaffung der Steuerbefreiung von Dieselkraftstoff.
  • Neuzulassungen erfolgen nur noch für emissionsfreie Fahrzeuge, bzw. für Autos mit Verbrennungsmotoren die auf Gasbetrieb umgerüstet werden können. Power to Gas bietet mittelfristig die Möglichkeit auch diese Fahrzeuge CO2-neutral zu betreiben.
  • Gleichmäßige Verteilung der Infrastrukturausgaben auf alle Verkehrsträger.
  • Deutliche Verbesserungen des Fuß- und Radwegenetzes.
  • Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch auf dem Land.
  • Alle Verkehrsmittel im öffentlichen Verkehr sukzessive auf CO2-neutralen Betrieb umstellen.
  • Aktive internationale Bemühungen zur Abschaffung der Steuerbefreiung für Kerosin.

Sepp Mittermeier

Energie- und Verkehrspolitischer Sprecher, sowie

stellvertretender Vorsitzender des SPD-UB Ebersberg

Sozialdemokratische Antworten für Klimaschutz und Energiewende

Beschlussorgan: SPD Kassel-Land
Beschlossen am: 15. Juni 2019
Antragstitel: Sozialdemokratische Antworten für Klimaschutz und Energiewende


Nicht erst der Hitzesommer 2018, der Auftritt der Klimaaktivistin Greta Thunberg und der Friday-For-Future-Bewegung, oder das 13 Mio. mal geklickte Rezo-Video, sondern auch das schlechte Abscheiden der SPD im Europawahlkampf machen deutlich: Die SPD muss bei Klima, Umwelt und Energie ihr Profil schärfen. Dass Umwelt und Wirtschaft keine Widersprüche sein müssen, haben wir vor 10 Jahren in Hessen mit Andrea Ypsilanti und Hermann Scheer als SPD erfolgreich bewiesen. Der sozialdemokratische Ansatz ist, dass Klimaschutz und Energiewende mehr dezentrale Arbeitsplätze schaffen kann und wir das gemeinsam mit den betroffenen Menschen – und nicht gegen sie – durchsetzen wollen. Daran gilt es u.a. mit folgenden Massnahmen anzuschließen:

  1. Der Kohleausstieg muss beschleunigt werden. Der beim Kohlekonsens vereinbarte Ausstieg bis 2038 ist ein wichtiges Signal. Es muss versucht werden, den endgültigen Ausstieg früher zu realisieren.
  2. Für das Ziel der Koalition von SPD, CDU und CSU auf Bundesebene, bis 2030 bundesweit 65 Prozent erneuerbare Energien am Strommix zu erreichen, brauchen wir klare Ausbaupfade insbesondere für Wind und Solar. Ausbauhemmnisse wie der sogenannte „Solardeckel“ bei 52GW, der voraussichtlich im nächsten Jahr erreicht wird und dann dazu führt, dass der Ausbau der Solarenergie nicht mehr gefördert wird, oder die durch die Ausschreibepraxis nahezu verhinderte Möglichkeit von Energiegenossenschaften und kleinen Stadtwerken sich mit eigenen Windkraftprojekten zu bewerben, müssen beseitigt werden.
  3. Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die nochmals klargestellt hat, dass das EEG nicht beihilferelevant ist, muss dafür genutzt werden, um Hemmnisse abzubauen. So wurden in den letzten Jahren politisch gewollte Erleichterungen beispielsweise beim Thema Förderung von Mieterstrommodellen mit dem Verweis auf das Beihilferecht verhindert.
  4. Wir brauchen endlich einen gemeinsamen Netzentwicklungsplan für Gas und Strom. Er ist die Voraussetzung dafür, dass die Sektorenkopplung (Power-to-X) verstärkt und ein überdimensionierter Ausbau des Übertragungsnetzes vermieden werden kann.
  5. Beendigung der Subventionen für fossile Energieträger wie die Vergünstigungen für neue Dieselfahrzeuge. Im Sinne des Vertrauensschutzes muss es für sind bereits im Markt befindliche Fahrzeuge davon auszunehmen.
  6. Ein Preis für CO2 kann einer von vielen Bausteinen in einem Klimaschutzgesetz sein. Er ist aber nicht – wie von interessierten Kreisen in der aktuellen Debatte suggeriert – die Lösung für alle klima- und energiepolitischen Fragen. Im Gegenteil: Eine CO2-Bepreisung ersetzt weder die Sektorziele insbesondere für den Wärme- und Verkehrsbereich, noch macht er das die Förderung Erneuerbarer Energien mithilfe des EEGs überflüssig. Für die hessische SPD, die insbesondere auch die Interessen der Menschen im ländlichen Raum im Auge hat, ist entscheidend, dass am Ende nicht die Menschen die Zeche zahlen, die beruflich zum Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gezwungen sind. Deswegen muss ein C02-Preis aufkommensneutral sein und darf nicht zu neuen sozialen Verwerfungen führen.
  7. Unterstützung von Automobilhersteller, Zulieferern und Kunden bei dem Ziel, die Automobilwirtschaft mittelfristig klimafreundliche Fahrzeuge zu vertretbaren Preisen in den Markt zu bringen. Dabei sollte neben den batterieelektrischen Antrieben ein Schwerpunkt auf Brennstoffzelle und Wasserstoffantrieben gelegt werden.
  8. Stärkung und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs – auch im ländlichen Raum – Verbesserung der Taktzeiten zu bezahlbaren Ticketpreisen.
  9. Ausbau und Optimierung des Radwegenetzes, auch zwischen den Gemeinden sowie die Schaffung von Radschnellwegen
  10. Planung von dezentralen Industrieanlagen um den immer häufiger auftretenden Überschuss-Strom zu nutzen
  11. Immer mehr Vertreter der Wirtschaft fordern den vereinbarten Atomausstieg im Sinne des Klimaschutzes zu überdenken bzw. aufzuheben. Atom- und Kohleausstieg dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die SPD Kassel-Land hält an dem für 2022 vereinbaren Ausstieg aus der Kernkraft fest.

Klima-und Energiepolitik muss ein zentrales Handlungsfeld für die sächsische SPD und die sächsische Landespolitik werden!

Beschlussorgan: SPD-Landesverband Sachsen, Landesparteitag 2017
Beschlossen am: 21. Oktober 2017
Antragstitel: Klima-und Energiepolitik muss ein zentrales Handlungsfeld für die sächsische SPD und die sächsische Landespolitik werden!
Link: https://www.spd-sachsen.de/wp-content/uploads/2014/07/BESCHLUSS-04ME03-Energie-Klima-und-Energiepolitik-als-zentrales-Handlungsfeld.pdf


Wir sind der globalen und langfristigen sozialen Gerechtigkeit und den kommenden Generationen gegenüber verpflichtet, darum muss Klima- und Energiepolitik ein zentrales Handlungsfeld für die sächsische SPD und die sächsische Landespolitik werden!

Deshalb fordern wir die SPD-Landtagsfraktion und den SPD-Landesvorstand zur Umsetzung folgender Punkte auf:

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Für eine sozial gerechte Klimapolitik: Die Energiewende voranbringen und sozial gerecht gestalten.

Beschlussorgan: Fachausschuss Natur, Energie, Umweltschutz des SPD Landesvorstands Berlin
Beschlossen am: 30. April 2019
Antragstitel: Für eine sozial gerechte Klimapolitik: Die Energiewende voranbringen und sozial gerecht gestalten.


Beschluss des Fachausschuss Natur, Energie und Umweltschutz der Berliner SPD am 30.04.2019. Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Für eine sozial gerechte Klimapolitik: Die Energiewende voranbringen und sozial gerecht gestalten.

Wir sind überzeugt, dass der Klimawandel mit seinen Folgen die größte Bedrohung unserer Lebensgrundlage darstellt. Von einer Verschlechterung der Lebensqualität sind besonders sozial Schwächere betroffen. Ziel sozialdemokratischer Politik muss es sein, die Existenzgrundlage in unserem Land für künftige Generationen zu sichern. Dafür braucht CO2 einen Preis.
Durch die Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung kann die Energiewende sozial gerecht gestaltet werden. Dieses Instrument hat sich bereits in verschiedenen Ländern bewährt und wird von Wissenschaft und Gesellschaft gefordert. Wir fordern die SPD auf, ein entsprechendes sozialdemokratisches Konzept für wirksamen und sozial gerechten Klimaschutz zu erarbeiten und umzusetzen. Als Rahmenbedingungen sind dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:

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