Beschlussorgan: SPD-Distrikt Eimsbüttel-Süd (LO Hamburg, Kreis III – Eimsbüttel)
Beschlossen am: 28. März 2021
Antragstitel: Klimaschutz am verbleibenden CO2-Budget orientieren
Antragstext
Änderungsantrag zum „Zukunftsprogramm“: Klimaschutz am verbleibenden CO2-Budget orientieren
AntragsstellerIn: SPD-Distrikt Eimsbüttel-Süd (LO Hamburg, Kreis III – Eimsbüttel)
Der Bundesparteitag möge beschließen:
- Im Antrag 2.1. Kapitel 2.1. Zukunftsmission I. Klimaneutrales Deutschland wird in Zeile 3 der Satz „Mit dem Klimaschutzgesetz hat die SPD einen wirkungsvollen Kontrollmechanismus zur Erreichung der Klimaziele durchgesetzt.“ durch folgende Sätze ersetzt:
„Wichtiger ist: Der verbleibende CO2-Gesamtausstoß wird verbindlich begrenzt. So schaffen wir einen wirkungsvollen Kontrollmechanismus zur Erreichung der Klimaziele. Die SPD kann damit die Führungsrolle in der Gestaltung des sozial-ökologischen Wandels übernehmen. Mit dem Klimaschutzgesetz haben wir bereits wichtige Eckpunkte durchgesetzt.“ II. Im Antrag 2.1. Kapitel 2.1. Zukunftsmission I. Klimaneutrales Deutschland wird in Zeile 50 nach dem Satz „Seit Anfang 2021 gilt im Zuge des nationalen Emissionshandels ein CO2-Preis.“ folgender Satz eingefügt:
„Den nationalen Emissionshandel werden wir am verbleibenden CO2-Gesamtbudget ausrichten.“
Begründung:
Unbestritten ist die sozial-ökologische Transformation eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Erfolgreich kann sie nur dann sein, wenn sie sowohl ökologisch wirksam ist als auch sozial verträglich gestaltet wird. Hierfür können wir mit unserem Antrag einen entscheidenden Beitrag leisten:
Zur sozialen Verträglichkeit:
Als Sozialdemokrat*innen die Führungsrolle im Bereich des Klimaschutzes zu beanspruchen – das muss damit einhergehen, den Klimawandel als soziales Problem greifbar zu machen. Und in der Tat: der Klimawandel ist per se zutiefst unsozial! Treibhausgase verursachen große ökologische, aber auch wirtschaftliche Schäden (Ernteausfälle, vermehrte Extremwetter-Ereignisse, die Häuser und Infrastruktur beschädigen usw.). Wenn diese Schäden nicht von den Verursachern bezahlt werden, werden sie auf die Allgemeinheit umgelegt. Das ist ungerecht. (1)
Unabhängig von aktuellen Positionen, welcher CO2-Preis die beste Lenkung oder die sozial verträglichste Wirkung hat, steht fest: Ein CO2-Preis sagt nicht, wie viel CO2 insgesamt ausgestoßen wird. Diejenigen Unternehmen und Individuen, die genügend Geld haben, können weiterhin viel CO2 ausstoßen – zu viel, um Folgeschäden für die Allgemeinheit zu verhindern! Daher ist es sozial geboten, den verbleibenden Gesamtausstoß von CO2 verbindlich zu begrenzen.
Zur ökologischen Wirksamkeit:
Das Problem: Unsere bisherigen Klimaziele führen zu einem 3°C-Szenario (2). Dies wissen wir durch wissenschaftliche Daten des IPCC Berichts von 2018 (3) und des Sachverständigenrats für Umweltfragen von 2020 (4). Jegliche Klimapolitik wäre jedoch vergebens, wenn sie zu einer 3°C-Erwärmung führt und damit zu unkontrollierbaren, unumkehrbaren Folgeschäden. (5) Zum Glück wissen wir inzwischen genau, was der entscheidende Faktor für die Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2°C ist: Es sind nicht bestimmte Jahreszahlen zur Klimaneutralität, sondern es ist die ausgestoßene CO2-Gesamtmenge (das „CO2-Gesamtbudget“). (6) Die konkreten Zahlen für Deutschland liegen seit letztem Jahr vor. (7) Eine verbindliche Begrenzung unserer Emissionen auf diese Gesamtmenge ist ökologisch wirksam und somit eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen klimapolitischen Maßnahmen. (8)
Zur internationalen Verantwortung:
Wenn wir unseren eigenen Beitrag für das Paris-Abkommen einhalten, ist dies ein wichtiges Signal für die Weltgemeinschaft. Es erhöht die Chance, dass auch weitere Länder ihren CO2 Ausstoß ausreichend stark reduzieren. Um unserer internationalen Verantwortung gerecht zu werden, müssen wir die Einhaltung unseres Beitrags wirksam sicherstellen. Dies können wir durch ein rechtsverbindliches CO2-Gesamtbudget gewährleisten. (9)
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(1) Hentschel, Karl-Martin (2020). Handbuch Klimaschutz. Seite 49.
(2) Sachverständigenrat für Umweltfragen (2020). „Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget“, Seite 39. In: „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“.
(3) IPCC (2018). „Sonderbericht 1,5 °C Erderwärmung.“
(4) Sachverständigenrat für Umweltfragen (2020). „Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget“. In: „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“.
(5) IPCC (2018). „Sonderbericht 1,5 °C Erderwärmung.“
(6) Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat die vom IPCC veröffentliche weltweite CO2-Gesamtmenge pro Kopf heruntergerechnet: Für die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels wären das für Deutschland ab 2020 noch 4,2 Gt CO2. Siehe Sachverständigenrat für Umweltfragen (2020). „Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget“, Seite 52. In: „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“.
(7) Sachverständigenrat für Umweltfragen (2020). „Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget“. In: „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“.
(8) Ebd. Seite 87: Der Sachverständigenrat für Umweltfragen fordert ebenfalls:
„Die Erderwärmung hängt weitgehend von der über alle Jahre addierten Gesamtmenge der klimawirksamen Emissionen ab. Deshalb muss eine Obergrenze an Ge¬samtemissionen eingehalten werden, wie sie mit dem CO2¬Budget als vereinfachte Variante des Klimabudgets ausgedrückt wird. Unabhängig davon, in welcher Form Ziele für bestimmte Jahre oder Sektoren formu¬liert werden und wie Emissionsreduktionen bewirkt und gesteuert werden, sollte die Wirksamkeit nationa¬ler und europäischer Klimaschutzmaßnahmen und das Ambitionsniveau von Reduktionszielen daher am Ma߬stab des CO2¬-Budgets gemessen werden.“
(9) Die detaillierten Möglichkeiten der Ausgestaltung und Umsetzung eines CO2-Handelsystems mit begrenzter Gesamtmenge können in einer Machbarkeitsstudie analysiert werden (z.B. Kompatibilität zu EU- und globalen Emissionshandelssystemen, ggf. Aufteilung in sektorengebundene Subsysteme entsprechend der aktuellen sektoralen Aufteilung). </label>
ggf. Link zu einem entsprechenden Nachweis