Wasserstofftechnologie Grünen Wasserstoff in Berlin bis 2025 voranbringen

Beschlussorgan: Fachausschuss X – Natur, Energie, Umwelt der SPD Berlin
Beschlossen am: 13. Mai 2020
Antragstitel: Wasserstofftechnologie Grünen Wasserstoff in Berlin bis 2025 voranbringen


Antragstext
Antrag des FA X – Natur, Energie, Umwelt – der SPD Berlin Antrag beschlossen am 13.05.2020 Wasserstofftechnologie Grünen Wasserstoff in Berlin bis 2025 voranbringen Der Landesparteitag möge beschließen:
Grüner Wasserstoff ist einer von mehreren wichtigen Bausteinen eines klimaneutralen Energiesystems. Er ist sowohl direkt, etwa in der Industrie oder im Wärmesektor, als auch in der Elektromobilität nutz-bar. Vorteile bestehen in dezentraler Nutzung, großer Reichweite, Speicherfähigkeit sowie im Fehlen schädlicher Emissionen bei der Energieumwandlung.
Zentrale Bedingung für eine nachhaltige Nutzung dieser Technologie ist, dass der Wasserstoff ohne Erzeugung von Treibhausgasen gewonnen wird, also z.B. mittels rein erneuerbar erzeugtem Strom. Ferner sind Effizienzen, Kosten und Treibhausgasemissionen über die gesamte Wertschöpfungskette inklusive Herstellung, Transport, Verteilung und Nutzung zu berücksichtigen, um zu ökonomisch sinnvollen Lösungen zu kommen. Sogenannter “blauer” Wasserstoff, der aus Erdgas synthetisiert wird, ist entsprechend keine nachhaltige Option.
Zurzeit ist die Nutzung von Wasserstoff nicht wirtschaftlich konkurrenzfähig, auch aufgrund bisher mangelnder Einpreisung von CO2-Emissionen im Energiesektor. Gleichzeitig ist für einen hohen Bedarf nicht ausreichend erneuerbarer Strom verfügbar. Dennoch müssen heute die Voraussetzungen für eine deutliche Kostenregression und die Entwicklung einer Infrastruktur geschaffen werden, damit die benötigten Technologien künftig zur Verfügung stehen. Für die Etablierung sinnvoller Lösungen sind Marktanreize erforderlich, um einen Markthochlauf und damit Kostensenkungen und eine langfristige Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen. Der Einsatz grünen Wasserstoffs sollte sich auf Anwendungen mit dem größten ökologischen und ökonomischen Nutzen konzentrieren. Studien belegen, dass ein Einsatz der Wasser-stofftechnologie für die Industrie, sowie im Bahn-, Schwerlast- und Schiffsverkehr sinnvoller ist als etwa für kleine und mittlere PkW.
Das Land Berlin mit seiner diversen Wirtschaftsstruktur darf die Entwicklung nicht verpassen. In Zusammenarbeit mit Brandenburg kann es mit einem langfristig orientierten Maßnahmenplan einen wichtigen Beitrag leisten, der folgende Ziele bis 2025 verfolgt:

  • Erzeugung einer planbaren Nachfrage nach grünem Wasserstoff.
  • Förderung konkreter industrieller Vorbild-Projekte im Land, wie z.B. den Brennstoffzellenantrieb der Heidekrautbahn, auch aus den Corona-Wiederaufbauhilfen von Bund und Land für eine klimage-rechte Neuausrichtung von Verfahren und Produktion.
  • Anreize zur Erzeugung von grünem Wasserstoff (in Zusammenarbeit mit Brandenburg).
    Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat von Berlin setzen sich dafür ein, einen Maßnah-menplan zu erarbeiten. Konkret sind dabei folgende Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen:
  • Bedarfs- und Potentialanalyse für die regionale Wirtschaft
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg bei der Wahrnehmung einer Vorbildrolle
  • Beauftragung landeseigener Betriebe (insbes. BSR, Wasserbetriebe, BVG) zur Nutzung oder Produktion grünen Wasserstoffs sowie Investitionen in dazu benötigte Infrastruktur
  • Bereitstellung eines adäquaten, allgemein verfügbaren Wasserstoff-Tankstellennetzes bei Güterverteilzentren und  Betriebshöfen
  • Förderung der Nutzung der Wasserstofftechnologie in der Binnenschifffahrt
  • Entwicklung von Anreizen sowie Regulierung gemäß Zuständigkeit der Berliner Landesgesetzge-bung, um die Nutzung erneuerbar erzeugten Stroms, z.B. vor Ort erzeugten, zur Wasserstoffge-winnung zu fördern, die Nutzung “grauen” Stroms hierfür hingegen zu bremsen
  • Aufsetzen eines Förderprogramms für grüne Wasserstoffprojekte

Begründung:
Der Antrag soll die dem LPT 2019/II vorliegenden Anträge zur Thematik ersetzen und bündeln, insbesondere den Antrag 215/II/2018. Der Antrag konzentriert sich auf die Berliner Landesebene. Ein Antrag zu Maßnahmen auf Bundesebene folgt in einem zweiten Schritt. Forschungsprogramme an Hochschulen, etwa im Rahmen des EU-Programms “Horizon 2020”, existieren bereits und müssen nicht beantragt werden. Ebenfalls nicht hier  enthalten sind Maßnahmen bzgl. Wasserstoffanteilen im Erdgas-netz; zum einen sehen die Antragssteller die Kapazitäten erneuerbarer Stromerzeugung als hierzu noch nicht ausreichend an, zum zweiten sollte dies Thema Teil eines umfassenden Landes- Wärmegesetzes sein.
Im Land Brandenburg stehen zahlreiche Windparks, deren Energie, falls nicht unmittelbar im nationalen Stromnetz benutzt, zur Hydrolyse von Wasserstoff verwendet werden kann. Zudem kann ein Anreizprogramm Arbeitsplätze schaffen, die den Kohleausstieg unterstützen können.
Der Wasserstoffmarkt wird auf viele Mrd € geschätzt. Auch das Land Berlin sollte sich hier mit Investitionen beteiligen: Erstens kann Berlin so Einnahmen für eigene Aufgaben erzeugen; zweitens kann Berlin einen wertvollen Beitrag zur Dekarbonisierung des Energiesystems leisten; und drittens können neue Anlageoptionen für öffentliche Vermögen geschaffen werden.
Mit staatlichen Geldern geförderte Projekte, welche private Profite generieren, aber mittelbar das Abschalten der Braunkohlekraftwerke verzögern, oder Importe “grauen” Stroms aus dem Ausland bewirken, stellen keinen Fortschritt da. Hingegen ist die Verwendung z.B. überschüssigen Wind- oder Sonnenstromstroms, ggfs. auch aus dem Ausland, eine sinnvolle Option. Wasserstoff, der unter signifikantem Ausstoß von CO2 entsteht (durch Nutzung grauen Stroms, oder durch Gewinnung aus fossilen Brennstoffen), ist keine Option. Dies gilt auch dann, wenn das CO2 abgeschieden und gespeichert wird (blauer Wasserstoff); die massenhafte Speicherung ist b.a.w. nicht hinreichend gesichert.
Auch die Binnenschiffahrt stellt eine Anwendung für Wasserstofftechnologie dar, die hier ebenso wie batterieelektrischer Betrieb der Nutzung fossiler Kraftstoffen vorzuziehen ist.