Mit seinem jüngsten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht in Orientierung am Klimaschutzabkommen von Paris das grundgesetzliche Recht auf Klimaschutz festgestellt. Deutschland muss mehr Klimaschutz leisten, um den verfassungsgegebenen Klimaschutzverpflichtungen auch gegenüber den nachfolgenden Generationen gerecht zu werden. Folgerichtig ist die Bundesregierung nun den Vorschlägen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einem Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes für verschärfte Klimaschutzziele gefolgt – mit Wirkung vor und nach 2030. Ohne Intervention des Koalitionspartners hätte bereits das geltende Klimaschutzgesetz nach den Vorschlägen der Bundesumweltministerin verschärfte Klimaschutzziele, auch nach 2030, enthalten.
Aus diesen Gründen fordern wir:
Als SozialdemokratInnen sind wir überzeugt, dass Klimaschutz und Energiewende für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität stehen:
Freiheit, um die Folgewirkungen des Klimawandels einschließlich Kriege um endliche Ressourcen abzuwenden und hiermit Ernährungsgrundlagen und Lebensraum zu sichern,
Gerechtigkeit, um durch den Umstieg auf Erneuerbare Energien und Nachhaltige Landwirtschaft den gerechten und dauerhaften Zugang zu Ressourcen für alle sowie hiermit verbundene zukunftssichere Arbeit zu erreichen und
Solidarität, da wir nachfolgenden Generationen eine Welt hinterlassen wollen, die wir uns auch für uns selbst wünschen.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat jüngst ein grundgesetzliches Recht auf Klimaschutz und hieraus folgenden Freiheitsschutz festgestellt.
Daraus folgt für uns in Ergänzung zu den erweiterten Klimaschutzmaßnahmen, wie sie derzeit auf Bundesebene richtigerweise verfolgt werden, das Ziel,
• den Umstieg auf vorrangig heimische Erneuerbare Energien unter Einbeziehung von Speichern und Energieeffizienz bis spätestens 2040 zu vollenden
• und bereits bis spätestens 2040 Klimaneutralität zu erreichen,
• auch bis 2040 eine klimaneutrale Industrie und hierbei zu stärkende regionale Wertschöpfung zu erreichen,
• durch ein umfassendes Programm der Ausbildung und Arbeit-mit-Zukunft den heute in der Kohlewirtschaft Beschäftigten bis 2030 gleichwertige Arbeit zu vermitteln,
• die heutigen Energiemengen aus der Kohleverstromung durch einen entsprechenden Ausbau Erneuerbarer Energien bis 2030 zu ersetzen und
• hiermit auch eine schon deutlich früher ansetzende Reduktion von Treibhausgas-Emissionen (CO2-Äquivalenzen) zu erreichen, die 2030 bereits mindestens 68 % im Verhältnis zu 1990 betragen soll.
Wir wollen bestehende Beschränkungen der Ausbaumengen für Erneuerbare Energien und unverhältnismäßige Genehmigungshemmnisse sofort beseitigen, um so die sozial-ökologische Energiewende aktiv zu gestalten und zu beschleunigen.